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#OurIntegrity

Unser Compliance-Managementsystem

Ehrlichkeit, Integrität und Respekt sind die Grundpfeiler unseres täglichen Handelns und für home24 unabdingbar. Daher ist Compliance ein Teil unserer Unternehmenskultur und fördert den respektvollen Umgang miteinander, verantwortungsbewusstes Handeln und faires sowie nachhaltiges Wirtschaften.

Potenzielles Fehlverhalten melden

Compliance bei home24

Unsere Unternehmenswerte und Vorgaben halten wir in unserem Verhaltenskodex sowie in verschiedenen Richtlinien, zum Beispiel unserer Anti-Korruptionsrichtlinie oder unserer Datenschutzrichtlinie, fest. Unser risikobasiertes Compliance-Management-System ist für uns maßgeblich, um die Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Vorgaben sicherzustellen, Verstöße zu verhindern und, wenn nötig, auf solche angemessen reagieren zu können. Ein Verdacht regelwidrigen Verhaltens kann über verschiedene Kanäle, unter anderem über das hierfür eingerichtete Hinweisgebersystem, an unser Compliance-Team berichtet werden.

Zum Hinweisgebersystem

Datenschutz

Als Onlinehändler verarbeiten wir auch personenbezogene Daten. Der Schutz und die gesetzeskonforme Verarbeitung dieser Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, ebenso wie die Datensicherheit. Wir sichern unsere Website und Systeme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verarbeitung durch unbefugte Personen.

Mehr zum Thema Datenschutz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt seit dem 01. Januar 2023 die unternehmerische Verantwortung zur Vermeidung von Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltbelangen in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich. home24 ist somit ebenfalls verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen zu erkennen und zu minimieren. 

Mehr zum Thema Menschenrechte

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem (auch: Whistleblowersystem) ist für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße von Mitarbeitenden und anderen Akteuren, die in einer Geschäftsbeziehung zu home24 stehen, vorgesehen. Auch Business-Partner, Kund:innen oder sonstige Dritte können Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten über die verschiedenen Kanäle des Hinweisgebersystems melden. Hierzu gehören unter anderem auch Verstöße im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). 

Potenzielles Fehlverhalten melden – aber wie?

Interne Meldestellen

Online: Whistleblower-Fragebogen

E-Mail-Adresse: whistleblower@home24.de

Telefon: +49 30-609881155

Externe Meldestellen

Alternativ kann potenzielles Fehlverhalten auch bei den externen Meldestellen der deutschen Bundesbehörden gemeldet werden:

• beim Bundesamt für Justiz,

• beim Bundeskartellamt,

• bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

In den Fällen, bei denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, empfehlen wir, die Meldung an eine der oben genannten internen Meldestellen zu bevorzugen.

Einen Hinweis geben – aber richtig!

Unser Hinweisgebersystem zielt vor allem darauf ab, mögliche Vorfälle zu den folgenden Themen zu melden: 

• Korruption, Bestechung, Erpressung
• Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
• Unfairer Wettbewerb, Kartellrechtsverstoß
• Datenschutzverstoß
• Verstöße gegen Sozialstandards/Arbeitsgesetze
• Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte
• Sonstige Verstöße gegen interne Richtlinien oder geltendes Recht

Damit dein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn deine Hinweismeldung die fünf W-Fragen berücksichtigt: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achte als hinweisgebende Person darauf, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn die hinweisgebende Person für weitere Fragen zur Verfügung steht. Die Anonymität wird bei home24 entsprechend gewahrt. Hinweisgebende Personen genießen in jedem Fall einen besonderen Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), und es besteht keinerlei Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen. Wir setzen uns aktiv für die Vertraulichkeit und Sicherheit unserer Hinweisgeber ein, um eine offene und transparente Kommunikation zu fördern.